Unternehmensbezogene Erklärung
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften leisten. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Mandanten in der Ausgestaltung, der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung, für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund noch unzureichender Datenlage und wesentlicher offener Rechtsfragen, nicht zu leisten.
Auf Grund gesetzlicher Vorschriften (Art 3 OffenlegungsVO und Art. 4 Abs. 1a, Abs.. 2, Abs. 5a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.
Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt. Eine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren findet nicht statt.
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden.
Daher findet keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren satt (Art. 4 OffenlegungsVO).
Wir prüfen die Datenlage regelmäßig und befinden dann über die Möglichkeit der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei Anlageentscheidungen. Weiterhin ist die Umsetzung der vorgegebenen rechtlichen Vorgaben – gemäß unserer Einschätzung – nach derzeitigem Sachstand aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen nicht leistbar.
Unser Fokus in der Vermögensverwaltung liegt auf Investmentfonds, hier greifen wir auf die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlichten Einstufungen der Fonds nach der Offenlegungsverordnung (siehe Legende) zu.
Wir betreiben keine Mitwirkungspolitik bei Unternehmen deren Produkte vertrieben werden. Da überwiegend Investmentfonds eingesetzt werden, erfolgt dieses unter Umständen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Informationen erhalten Sie auf der TAM Internetseite unter Impressum: Berichtspflicht nach ARUG II
Informationen erhalten Sie auf der TAM Internetseite unter Impressum: Berichtspflicht nach ARUG II
Wir beachten die Offenlegungsverordnung für Finanzdienstleistungsinstitute.
- Produkt nach Artikel 6 Offenlegungsverordnung:
Das Finanzprodukt berücksichtigt nicht im besonderen Maße Nachhaltigkeitsrisiken
Es werden keine ökologischen oder sozialen Merkmale beworben, keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und keine nachhaltige Investition angestrebt.
- Produkt nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung:
Mit dem Finanzprodukt werden ökologische und/ oder soziale Merkmale beworben.
Entspricht der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
- Produkt nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung:
Mit dem Finanzprodukt wird eine nachhaltige Investition angestrebt (= zu einem Umwelt- oder Sozialziel beiträgt, ohne ein anderes Umwelt- oder Sozialziel erheblich zu beeinträchtigen)
- Nachhaltigkeitsrisiken:
Vermögensschäden infolge von Ereignissen oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
- Nachhaltigkeitsfaktoren:
Schutzgüter: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung
- Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:
Nachteile für die Schutzgüter, die durch die wirtschaftliche Tätigkeit, in die investiert werden soll, entstehen können
Das Finanzprodukt berücksichtigt nicht im besonderen Maße Nachhaltigkeitsrisiken
Es werden keine ökologischen oder sozialen Merkmale beworben, keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und keine nachhaltige Investition angestrebt.
Mit dem Finanzprodukt werden ökologische und/ oder soziale Merkmale beworben.
Entspricht der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Mit dem Finanzprodukt wird eine nachhaltige Investition angestrebt (= zu einem Umwelt- oder Sozialziel beiträgt, ohne ein anderes Umwelt- oder Sozialziel erheblich zu beeinträchtigen)
Vermögensschäden infolge von Ereignissen oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
Schutzgüter: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Nachteile für die Schutzgüter, die durch die wirtschaftliche Tätigkeit, in die investiert werden soll, entstehen können