Produktbezogene Erklärung

Wir bieten eine individuelle Vermögensverwaltung, abgestimmt mit dem jeweiligen Mandanten und dem Fokus auf den Einsatz von Investmentfonds, an. Das Ziel ist eine kontinuierliche und stetige Wertentwicklung unter Beachtung/ Förderung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten/ Merkmalen, hat aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Anlage.

Im Anlageprozess werden neben finanziellen Risiken auch relevante Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, sofern diese im Rahmen der allgemein zugänglichen Informationen transparent sind.


Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Art 7 TaxonomieVO).

Es findet keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren statt (Art. 4 OffenlegungsVO).

Wir bieten eine individuelle Vermögensverwaltung orientiert an einer nachhaltigen Anlagestrategie im Sinne der kontinuierlichen und stetigen Wertentwicklung und unter Beachtung/Förderung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten/ Merkmalen an.

Es besteht aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Anlage.


Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Art 7 TaxonomieVO).

Der Fokus liegt auf Investmentfonds mit breitem Merkmalsansatz im Rahmen von ökologischen und sozialen Merkmalen (ESG), abgestellt auf die Kategorisierung der Fonds gemäß Offenlegungsverordnung (Artikel 6, 8, oder 9; Informationen siehe Legende), sowie der Produktprospekte der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsratings u. a. ISS ESG Fund Rating, MSCI.

Die Anlagestrategie ist eine nachhaltige Vermögensanlage für langfristige, wirtschaftliche Rendite unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Merkmale. Es werden alle finanziellen Risiken in die Anlageentscheidungen einbezogen und fortlaufend bewertet.

Wir sind darüber hinaus bestrebt, relevante Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite haben. Die Prüfung finanzieller Risiken erfolgt anhand von Markt- und Finanzdaten.

Die Bewertung von Chancen, die durch ESG-Kriterien begründet sind sowie von Nachhaltigkeitsrisiken basiert auf allgemeinzugänglichen Informationen und der Kategorisierung der Fondsprodukte nach den Artikeln der Offenlegungsverordnung (siehe Legende).

Weitere Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken sind hier abrufbar.


Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Art. 7 TaxonomieVO).

Es findet keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren statt (Art. 4 OffenlegungsVO).

Die Anlagestrategie wird individuell mit dem Mandanten bei Aufnahme der Vermögensverwaltung abgestimmt. Die Auswahl der Produkte erfolgt durch den Portfoliomanager, der sich täglich mit den Marktentwicklungen auseinandersetzt.


Es werden keine Mindestanteile an Artikel 8 Produkten gemäß Offenlegungsverordnung definiert.

Halbjährlich erfolgt eine Überprüfung der überwiegend eingesetzten Investmentfonds in Bezug auf ihre Kategorisierung gemäß Offenlegungsverordnung (Artikel 6, 8 oder 9; siehe Legende) und der zur Verfügung stehenden Factsheets.

Im regelmäßigen Vermögensbericht, der unseren Mandaten über die Depotbank zur Verfügung gestellt wird, werden soweit von der Depotbank vorgesehen, Informationen bezüglich Nachhaltigkeit mit angegeben.


Es findet keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren statt (Art. 4 OffenlegungsVO).

Wir beziehen uns dazu auf die allgemein zugänglichen Informationen, die die Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung stellen und das Reporting, dass die Depotbanken erstellen.

Auf Grund noch vieler offener Fragen in Bezug auf Veröffentlichung und Bewertung von ökologischen und sozialen Merkmalen, werden wir stetig die Methoden zur Messung anpassen, sobald sich weitere Standards am Markt etabliert haben.


Es findet keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren statt (Art. 4 OffenlegungsVO).

Bei der Auswahl der in der Finanzportfolioverwaltung verwendeten Produkte werden allgemeinzugängliche Informationen und Daten verarbeitet: Fonds-Factsheet, Informationen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaften, öffentlich zugängliche Datenbanken und von renommierten Ratingagenturen.

Auf Grund noch vieler offener Fragen in Bezug auf Veröffentlichung und Bewertung von ökologischen und sozialen Merkmalen, werden wir uns laufend (neue) Datenquellen ansehen und die weitere Standardisierung am Markt verfolgen, um so gute und belastbare Datenquellen heranzuziehen.

Es gibt noch keinen allgemeingültigen Standard, der sich etabliert hat und wir sind auf die Informationen der Anbieter angewiesen. Die Entwicklung bezüglich Methoden und Daten werden stetig verfolgt und entsprechend in der Beurteilung mit berücksichtigt.

Eine regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Fonds findet halbjährlich auf Grund von allgemein zugänglichen Informationen (u.a. Betrachtung der Factsheets, etc.) statt.

Wir betreiben keine Mitwirkungspolitik bei Unternehmen deren Produkte vertrieben werden. Da überwiegend Investmentfonds eingesetzt werden, erfolgt dieses unter Umständen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Informationen erhalten Sie auf der TAM Internetseite unter Impressum: Berichtspflicht nach ARUG II

Zur Zeit wird eine Referenzbenchmark ohne speziellen Nachhaltigkeitsbezug herangezogen.

  • Produkt nach Artikel 6 Offenlegungsverordnung:
    Das Finanzprodukt berücksichtigt nicht im besonderen Maße Nachhaltigkeitsrisiken
    Es werden keine ökologischen oder sozialen Merkmale beworben, keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und keine nachhaltige Investition angestrebt
  • Produkt nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung:
    Mit dem Finanzprodukt werden ökologische und/ oder soziale Merkmale beworben
    Entspricht der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
  • Produkt nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung:
    Mit dem Finanzprodukt wird eine nachhaltige Investition abgestrebt (= zu einem Umwelt- oder Sozialziel beiträgt, ohne ein anderes Umwelt- oder Sozialziel erheblich zu beeinträchtigen)
  • Nachhaltigkeitsrisiken:
    Vermögensschäden infolge von Ereignissen oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
  • Nachhaltigkeitsfaktoren:
    Schutzgüter: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:
    Nachteile für die Schutzgüter, die durch die wirtschaftliche Tätigkeit, in die investiert werden soll, entstehen können

Offenlegungsverordnung

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